Beratungs- und Informationsangebot für Schwangere und Familien in Notlagen

| Bielefeld (bi)

Nicht immer ist eine Schwangerschaft Grund zur Freude; finanzielle Nöte, unsichere familiäre Verhältnisse oder andere Gründe können Verzweiflung bei Schwangeren auslösen. Die Stadt Bielefeld und freie Träger bieten verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote für Schwangere und junge Familien an.

Netzwerk Frühe Hilfen

Im Netzwerk Frühe Hilfen schließen sich derzeit über 30 Institutionen zusammen, die ein präventives Beratungs- und Unterstützungsangebot für werdende Eltern und für Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren anbieten. Ein Großteil der Institutionen hält auch für Familien mit älteren Kindern Angebote vor. Die Institutionen stimmen ihre Angebote im Netzwerk miteinander ab und informieren und unterstützen sich gegenseitig.

Neben alltagspraktischer Unterstützung fördern die Angebote der Frühen Hilfen die Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern.

Zu den Frühen Hilfen gehört zum Beispiel ein Pilotprojekt, in welchem eine Familienhebamme junge Eltern im Alltag begleitet, Fragen beantwortet oder bei Amtsgängen und der Suche nach einem Kinderarzt unterstützt. 

Die Fachstelle Kinderschutz des Jugendamtes berät (auch anonym) über die Angebote der Frühen Hilfen und ist erreichbar unter Tel. 0521 51-5555 sowie per E-Mail unter kinderschutz [ät] bielefeld.de (kinderschutz[at]bielefeld[dot]de). Die Fachstelle im Neuen Rathaus ist wie folgt geöffnet: montags bis mittwochs von 8.30 bis 12 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr sowie von 16 bis 18 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Beratungstermine können nach telefonischer Absprache auch zu anderen Zeiten vereinbart werden.

Beratung durch das Jugendamt 

Die Erzieherischen Hilfen des Jugendamtes bietet ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für Eltern oder auch Minderjährige an. So kam es im zweiten Halbjahr des vergangenen Jahres zu circa 1.000 „Beratungsfällen“ durchgeführt. In diese Statistik fließen alle Fälle ein, bei denen mindestens zwei Beratungskontakte innerhalb von drei Monaten erfolgen. Kontakte von kürzerer Dauer werden nicht in der Statistik gezählt.

Pflegekinderdienst und Adoption

Die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes des städtischen Jugendamtes bieten (werdenden) Eltern eine Beratung an, wenn diese überlegen, ihr Kind in einer Pflegefamilie aufwachsen zu lassen. In Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe hilft das Jugendamt, für Kinder und Jugendliche eine Pflegefamilie zu finden, die zu ihnen passt.

Das Jugendamt Bielefeld vermittelt außerdem Kinder zur Adoption und berät und unterstützt alle Beteiligten vor, während und auch nach der Adoption.

Eine Übersicht über die Kontaktmöglichkeiten des Pflegekinderdienstes ist abrufbar auf der Website der Stadt Bielefeld.

Sechs vertrauliche Geburten in Bielefeld

Seit 2014 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, ein Kind im Rahmen einer vertraulichen Geburt auf die Welt zu bringen. Dadurch wird eine geschützte und medizinisch betreute Geburt ermöglicht. In Bielefeld wurden seit Einführung der vertraulichen Geburt sechs solcher Geburten durchgeführt.

Bei einer Beratungsstelle werden die Identitätsangaben der Kindsmutter aktenkundig gemacht und ihr ein Pseudonym vergeben. Im Krankenhaus tritt die Kindesmutter dann nur noch unter dem Pseudonym auf. Die Standesamtsaufsicht legt nach der Geburt Vor- und Familienname des Kindes fest. Die Geburt wird anschließend im Geburtenregister ohne Angaben zu Mutter und Vater beurkundet.

Bei der vertraulichen Geburt werden die Echtpersonalien der Kindesmutter beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) hinterlegt werden, so dass das Kind ab dem 16. Lebensjahr sein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung geltend machen kann.  Ab dem 15. Lebensjahr kann die Mutter die dauerhafte „Anonymität“ beantragen.

Schweigepflicht und Anonymität

Grundsätzlich unterliegen Fachkräfte des Jugendamtes und der Erziehungsberatungsstellen sowie behandelnde Ärzte und Ärztinnen einer Schweigepflicht. Anonyme Beratungen sind im Jugendamt über die Fachstelle Kinderschutz und ebenfalls bei vielen freien Trägern möglich. Die Erziehungsberatungsstellen halten zum Teil auch Online-Beratungsangebote vor. Minderjährige können sich beim Jugendamt auch elternunabhängig beraten lassen. 

Hilfetelefon Schwangere in Not

Das bundesweite Hilfetelefon „Schwangere in Not“ des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist ein niedrigschwelliges Hilfsangebot. Unter der Nummer 0800 40 40 020 bietet es kostenfrei, rund um die Uhr und auf Wunsch anonym Hilfe und Unterstützung. Das Angebot ist barrierefrei und mehrsprachig. Neben der telefonischen Beratung gibt es eine Chat- und E-Mail-Beratung über die Webseite www.hilfetelefon-schwangere.de.